„Langwaffen“ sind Ger, Speer, Lanze, Dänenaxt mit Köpfen/ Spitzen aus Stahl. Die Kanten der Klingen / Schneiden / Spitzen müssen eine Mindestbreite von 2 mm aufweisen, die Spitzen müssen abgerundet sein – Minimum entsprechend der Rundung einer 5 Cent-Münze.
Die Länge der Stangenwaffen ist wie folgt begrenzt:
Einhändig geführte Gere /Speere: max. 1,80 Meter (inklusive der Spitze).
Zweihändig geführte Gere / Lanzen: max: 2,50 Meter (inklusive der Spitze).
Langäxte / Dänenäxte: max. 1,80 Meter (inklusive Axtblatt) Die minimale Klingenlänge einer zweihändig geführten Axt muss 15cm betragen!