Regelwerk Burgfest Neustadt-Glewe

Erlaubte Waffen:

1. Hiebwaffen

Waffen mit Stahlklingen welche einhändig geführt werden  (u.a. Schwert, Axt, Sax, Säbel, Schwertsax). Die Schlagkanten der Klingen müssen eine Mindestbreite von 2 mm aufweisen, die Spitzen müssen abgerundet sein – vergleichbar mit der Rundung einer 5 Cent-Münze.

Die Waffen dürfen keine scharfen Kanten o. ä. aufweisen.

2. Stangenwaffen

„Langwaffen“ sind Ger, Speer, Lanze, Dänenaxt mit Köpfen/ Spitzen aus Stahl. Die Kanten der Klingen / Schneiden / Spitzen  müssen eine Mindestbreite von 2 mm aufweisen, die Spitzen müssen abgerundet sein – Minimum entsprechend der  Rundung einer 5 Cent-Münze.

Die Länge der Stangenwaffen ist wie folgt begrenzt:

Einhändig geführte Gere /Speere: max. 1,80 Meter (inklusive der Spitze).

Zweihändig geführte Gere / Lanzen: max: 2,50 Meter (inklusive der Spitze).

Langäxte / Dänenäxte: max. 1,80 Meter (inklusive Axtblatt) Die minimale Klingenlänge einer zweihändig geführten Axt muss 15cm betragen!

3. Einhand-Äxte:

Der Stiel darf nicht länger sein, als das Schwert, das derjenige führt bzw. ein durchschnittliches Schwert ist.
Der Axtkopf der Einhandaxt darf nicht schmaler als 5 cm an der Schneide sein.

 4. Defensivwaffen:

Die Schilde müssen der historischen Darstellung des Kämpfers entsprechen. Sie dürfen keine Dornen, Spitzen sowie scharfe Kanten aufweisen.
Die Schildumrandung darf nicht aus Metall bestehen und muss intakt sein

Alle Waffen dürfen keine strukturellen Beschädigungen oder übermäßige Scharten aufweisen.

Für alle Punkte gilt: Im Zweifelsfall entscheiden die für die Organisation der Schlacht Verantwortlichen. Diese Entscheidung ist bindend!

Trefferregelung:

Der gesamte Körper, außer Gesicht und Hals sind Trefferflächen! Schläge zum Kopf sind nur von oberhalb einer waagerechten Linie erlaubt. Gezählt werden nur „Wirkungstreffer“, dies sind „scharf“ geführte Hiebe, Stiche und Schnitte. Treffer mit der flachen Seite der Klinge, dem Stiel einer Axt oder dem Schaft eines Gers müssen durch den Getroffenen nicht akzeptiert werden. Alle Hiebe und Stiche sollten mit einer „gesunden Grundhärte“ geführt werden, um auch erkannt und bemerkt zu werden. Es kommt nicht darauf an den Gegner möglichst hart zu treffen, sondern das Auftreffen der Klinge/Schneide spürbar zu machen. Schnitte sollten mit Druck zum Körper des Gegners durchgeführt und „in voller Länge“ durchgezogen werden. Stangenwaffen sind nur nach unten zu parieren. Wer mit 3 Punkten des Körpers den Boden berührt verliert alle Trefferpunkte (bspw. knien oder hinfallen).

1. Hiebwaffen:

Schläge, Schnitte und Stiche. Der Einsatz der Waffe hat sich an ihrer Bestimmung / Konstruktion zu orientieren.

2. Stangenwaffen:

Gere, Speere und Lanzen – Nur Stiche. Langaexte/Dänenäxte – Schläge, Stiche und Schnitte. Nicht erlaubt ist der Einsatz der Waffe aus einer unteren Position.

3. Defensivwaffen:

Der bewusste offensive Einsatz des Schildrand (Schläge und Stösse) zum Körper des Gegners ist nicht erlaubt.

Schutzausrüstung:

Alle aktiv an der Schlacht teilnehmenden Personen müssen folgende Ausrüstung als Mindestvoraussetzung tragen:
Für die Schlacht besteht Helmpflicht! Der Helm muss aus Metall bestehen und geeignet sein, den Kopf des Trägers gegen die üblichen Kopftreffer zu schützen. Gesichtsmasken sind nicht gestattet. Polsterwams muss von handgenäht sein.

Den A-Check definitiv nicht passieren werden:
1. Lederlamellen und Lederrüstungen (werden nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn Verwendung belegt)
2. Maschinengenähte Gambesons, Baumwollgambesons
3. Handschuhe, welche deutlich und merkwürdig gross sind (bspw. Eishockeyhandschuhe)
4. Sonstige Protektoren aus Leder o.ä., die optisch sehr störend wirken
5. Fantasiebrillenhelme (Brillenhelme ohne Fundvorbild)
6. Sonstige Fantasiehelme

Verhaltensregeln:

Die Teilnahme an der Schlacht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht erlaubt.
Faires Verhalten und ein respektvoller Umgang mit dem Gegner ist Voraussetzung für ein gelungenes Gefecht.
Wir kämpfen als Partner, nicht als Feinde!

Sonstiges:

Vor der Schlacht findet eine Musterung und ein Vorkämpfen statt. Die Musterung wird auch eine Authentizitätsüberprüfung beinhalten. Wir wollen eine kontinuierliche Verbesserung der Ausrüstung und Bewaffnung mit Orientierung an historischen Vorbildern erreichen.

Es sind keine Alex-Zelte erlaubt. Es besteht die Möglichkeit, auf dem Zeltplatz oder auf einer nahe gelegenen Wiese zu zelten.

Während der Schlacht dürfen sich nur Personen auf dem Schlachtfeld aufhalten, welche über die entsprechende Schutzausrüstung verfügen. Nichtkämpfer z.B. Wasserträger, Bannerträger etc. haben während der Gefechte das Schlachtfeld zu verlassen.
Teilnehmer an der Schlacht müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Veranstalter hat das Hausrecht.

Jeder Kämpfer ist dafür verantwortlich, dass Zuschauer nicht gefährdet werden.

Bitte Beachten: Es können noch weitere Änderungen folgen!


>>jene sind rot markiert!<<

Anmeldung

Menü schließen