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Regelwerk Burgfest Neustadt-Glewe Erlaubte Waffen: 1. Hiebwaffen Waffen mit Stahlklingen welche einhändig geführt werden  (u.a. Schwert, Axt, Sax, Säbel, Schwertsax). Die Schlagkanten der Klingen müssen eine Mindestbreite von 2 mm aufweisen, die Spitzen müssen abgerundet sein – vergleichbar mit der Rundung einer 5 Cent-Münze. Die Waffen dürfen keine scharfen Kanten o. ä. aufweisen. 2. Stangenwaffen … german weiterlesen